Bequem, flott und klimaschonend
Sie erklimmen ohne Anstrengung jede Steigung, im Stadtverkehr hängen sie Autofahrer ab, und auch die Ältesten unter ihnen überholen so manch sportlichen Radfahrer scheinbar mühelos: Immer mehr Menschen sind auf Elektrofahrrädern unterwegs – als Ausgleich für abnehmende körperliche Leistungsfähigkeit, als Beitrag zum Klimaschutz oder aus reiner Technikbegeisterung. Noch groß ist die Begriffsverwirrung: “Pedelecs” oder “E-Bikes”, “E-Räder” oder schlicht Mofas? Dabei geht es nicht allein darum, was schnittiger klingt. Die kritischen Fragen lauten: Radweg oder Straße? Mit oder ohne Helm? Braucht ein Elektrofahrrad eine Versicherung? “Die Straßenverkehrsordnung hilft nicht weiter, denn die gängigen Bezeichnungen tauchen darin noch nicht auf”, weiß die Verbraucherzentrale NRW. Damit niemand auf rechtlichen Schlingerkurs gerät, gibt sie eine erste Orientierung:
- Mit Motor und Muskel: Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Die Wortschöpfung meint gemeinhin alle Fahrräder mit hybridem Antrieb aus Muskelkraft und unterstützendem Elektromotor. Mit E-Bike hingegen werden überwiegend solche Gefährte bezeichnet, die auch ohne eigene Anstrengung, allein durch den Motorschub, Fahrfreude bereiten – also eher Mofa mit Elektromotor denn Fahrrad sind. Von diesem Unterschied sowie der erreichbaren Geschwindigkeit hängt die rechtliche Zuordnung ab.
- Tempolimit bei 25 Stundenkilometer: Lässt sich der Hilfsmotor des Elektrofahrrades nur zuschalten, wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt? Ohne Muskeleinsatz schafft der Motor höchstens sechs Kilometer pro Stunde? Dann handelt es sich vor dem Gesetz um ein Fahrrad – aber nur so lange sich die Tretunterstützung bei 25 Kilometern pro Stunde automatisch abschaltet. Das bedeutet: Radwege sind erlaubt, ein Helm ist empfohlen, aber keine Pflicht, und auch ein Führerschein ist nicht notwendig. Genau diese Räder werden häufig als “Pedelecs” angeboten. Der Name ist jedoch nicht geschützt; deshalb ist vor dem Kauf ein Blick in die Betriebsanleitung wichtig.
- Schneller als 25 Stundenkilometer: Alle Elektrofahrräder, bei denen der Motor den Fahrer auch bei Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde weiter unterstützt, gelten als Kraftfahrzeuge. Vor der Tour braucht jeder Halter eines solchen Elektrofahrrads eine Pflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen. Auch eine Fahrerlaubnis der Klasse M ist erforderlich; diese ist in allen Autoführerscheinen enthalten. Achtung: Wem der Führerschein entzogen wurde, der kann nicht aufs flotte Elektrofahrrad umsteigen. Das würde als Ordnungswidrigkeit “Fahren ohne Fahrerlaubnis” gewertet. Radwege sind innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften tabu. Ein Helm ist Pflicht – und zwar ein Motorradhelm. Ein Fahrradhelm genügt nicht. Als Name für diese Räder hat sich “schnelle Pedelecs”, “Speed-Pedelecs oder schlicht “S-Pedelecs” etabliert. Manchmal laufen sie aber auch unter “E-Bike”, was zu Verwechslungen mit den Gefährten führen kann, die ganz ohne Muskelkraft rollen. Auch hier gilt deshalb: Nur die Betriebsanleitung verschafft Sicherheit.
- Tempo ohne Treten: Wer ein Elektrofahrrad kauft, das auch ganz ohne Treten Tempo macht, betreibt ebenfalls ein Kraftfahrzeug. Eine Pflichtversicherung mit Kennzeichen ist auf jeden Fall notwendig. Ist bei Tempo 20 Schluss, genügt statt einer Fahrerlaubnis Klasse M jedoch ein Mofaschein. Radwege dürfen zumindest außerhalb geschlossener Ortschaften genutzt werden. Eine Helmpflicht besteht nicht. Alle Gefährte, die ganz ohne Muskelkraft schneller als 20 Kilometer pro Stunde sind, haben mit einem Fahrrad nur noch wenig zu tun, auch wenn “E-Bike” ein gängiger Name geworden ist. Das heißt: Ohne Helm, Versicherung und Führerschein Klasse M läuft nichts, Radwege sind tabu.
Wer über den Kauf eines Elektrofahrrades nachdenkt, findet im Internet unterwww.verbraucherfuersklima.de sowie in den Umweltberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW (Adressen unter www.vz-nrw.de/umweltberatung) jede Menge interessanter Einzelheiten zu technischen Fakten wie Akkulaufzeiten, Energieverbrauch, Sicherheit und Klimaschutz.
Quelle: VZ-NRW, Stand 10.05.10
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